Corona erhält Drei rote Karten
Es gibt keinen Kaiser nur seine Kleider - Wie Sie sich und andere schützen
- Alle Corona-Massnahmen beruhen auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
- Das IfSG fordert in §1 die Wissenschaftlichkeit aller Beteiligten, also auch die der Virologen, die die Existenz des Corona-Virus SARS-CoV-2 behaupten.
- Die Virologen handeln erkennbar anti-wissenschaftlich und haben sich selbst widerlegt, weswegen das IfSG nicht erfüllt, sondern verletzt und deswegen allen Corona-Massnahmen die rechtliche Grundlage entzogen ist.
- Bei allen sieben Schritten, die Virologen tätigen um ein Virus zu behaupten, verweigern sie die Einhaltung der wichtigsten wissenschaftlichen Pflicht, die Überprüfung ihrer Methoden: Sie dokumentieren niemals Kontrollexperimente! Alleine aus diesem Grund dürfen Aussagen von Virologen die krankmachende Viren behaupten, niemals als wissenschaftlich gewertet werden.
- Wenn man den kurzen Methoden- und Materialien-Teil der angeblich wissenschaftlichen Publikationen der Virologen liest, stellt man fest: Die Virologen haben sich mit ihren Ausführungen zu den sieben Schritten jeweils selbst widerlegt.
- Das Urteil im Masern-Virus-Prozess von 2012 bis 2017 enthält eine über die Masern-Zwangs-Impfung hinausgehende Bedeutung: Diese Rechtsprechung entzieht der gesamten Virologie die Grundlage.


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